Netzanschluss

Allgemeine Versorgungsbedingungen

Die Energieversorgung unterliegt strengen rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir möchten Ihnen hier die Gelegenheit bieten, Einblick zu nehmen. Daher finden Sie hier einige dieser Rechtsgrundlagen zum Herunterladen.

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) wurde vom Gesetzgeber mit Wirkung zum 08.11.2006 erlassen. Die genannte Verordnung regelt die allgemeinen Bedingungen zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des EnWG jedermann in Niederspannung an ihre Netze anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben.​

Da die NAV nur grundsätzlichen Charakter besitzt, muss jeder Netzbetreiber die Verordnungen über Allgemeinen Bedingungen näher erläutern. Die Stromnetzgesellschaft Herrenberg mbH & Co. KG tut dies in den Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)/Kostenerstattungsregelungen.

Weiterhin gelten im Netzgebiet der Stromnetzgesellschaft Herrenberg mbH & Co. KG die „Technischen Anschlussbedingungen“ (TAB) der Netze BW GmbH, die auf den Webseiten der Netze BW GmbH oder unter folgendem Link zu finden sind:


NAV

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)


Ergänzende Angebotsbedingungen (gültig ab 01.01.2024)

Ergänzende Angebotsbedingungen Netzanschluss


Ergänzende Bedingungen NAV (gültig ab 01.07.2024)

Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie Kostentragungsregelung

Ergänzende Bedingungen NAV (gültig ab 01.01.2025)

Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie Kostentragungsregelung


Netzanschlussvertrag

Netzanschlussvertrag für die Niederspannung


Netzanschlussvertrag Mittelspannung Strom Letztverbraucher Bezug/ Einspeisung

für einen Netzanschluss mit Energiebezug ggf. in Kombination mit Einspeisung an das Mittelspannungsnetz


Widerrufsbelehrung/Muster-Widerrufsformular

Hausanschlüsse & Co.

Als Betreiber der Stromnetze in Herrenberg übernehmen wir von der Stromnetzgesellschaft Herrenberg mbH & Co. KG in diesem Gebiet natürlich auch die Erstellung von dauerhaften oder provisorischen Anschlüssen an das Stromnetz. Diese Arbeiten, beispielsweise an Netzanschlüssen oder vorübergehend versorgten Anlagen, werden im gesamten Netzgebiet über einheitliche Festpreise (Pauschalen) verrechnet. Das erleichtert Bauherren die Kalkulation der Kosten.

Was sie wissen sollten
Bitte beachten Sie, dass zu den Netzanschlusskosten noch Kosten für das den Netzanschlüssen vorgelagerte allgemeine Netz anfallen. Diese werden von uns ebenfalls pauschaliert berechnet. Es handelt sich dabei um die sogenannten Baukostenzuschüsse (BKZ).

Bei Netzanschlüssen, die nach Art, Dimension und Lage von Netzanschlüssen in vergleichbaren Fällen abweichen, treten an die in den Ergänzenden Bedingungen aufgeführten Beträge, die im Einzelfall gesondert ermittelten tatsächlichen Kosten.

Erschwernisse, z. B. ungewöhnlich schwierige Bodenverhältnisse oder Schwierigkeiten bei der Kreuzung von Straßen und anderen Anlagen, berechtigen die Stromnetzgesellschaft Herrenberg mbH & Co. KG, Zuschläge zu erheben. Dies gilt auch bei durch Sonderwünsche des Kunden entstehenden Mehrkosten.


Preisblatt BKZ (gültig ab 01.01.2019)

Preisblatt Baukostenzuschuss


Vorgaben für Eigenleistungen

Vorgaben für Eigenleistungen bei Tiefbauarbeiten für Netzanschlussleitungen


Bedingungen für den Netzanschluss

Die Stromnetzgesellschaft Herrenberg mbH & Co. KG als Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen ist nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an die Netze der Stromnetzgesellschaft Herrenberg mbH & Co. KG, technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen.

Für das Versorgungsgebiet der Stromnetzgesellschaft Herrenberg mbH & Co. KG gelten die Technischen Mindestanforderungen der Netze BW GmbH, welche auf den Internetseiten der Netze BW GmbH oder unter folgendem Link zu finden sind: