Roll-Out moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme
Umfang des Roll-Outs
Durch das Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sind alle grundzuständigen Messstellenbetreiber verpflichtet, künftig in allen Verbrauchsanlagen moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme einzubauen (unter Vorbehalt der jeweils aktuellen Gesetzgebung und technischen Verfügbarkeit).
Gemäß §37 Abs. 1 MsbG informiert die Stromnetzgesellschaft Herrenberg mbH und Co. KG als grundzuständiger Messstellenbetreiber nachfolgend über den Umfang ihrer Roll-Outverpflichtungen, ihre Standardleistungen sowie mögliche Zusatzleistungen
Moderne Messeinrichtungen
Roll-Out von rund 16.144 Zählpunkten bis 2032
Intelligente Messsysteme
Roll-Out von rund 3.285 Zählpunkten bis 2032
Verträge Messstellenbetrieb Anschlussnutzer
§ 9 Abs. 3 des Messstellenbetriebsgesetzes sieht vor, dass ein Vertrag zwischen Ihnen als Anschlussnutzer und der Stromnetzgesellschaft Herrenberg in der Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber zustande kommt, wenn Sie Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnehmen. Dieser Vertrag kommt entsprechend der im Internet veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen (Messstellenvertrag Strom Anschlussnutzer) zwischen Ihnen und der Stromnetzgesellschaft Herrenberg zustande. Untenstehend haben wir für Sie die allgemeinen Bedingungen/den Messstellenvertrag Strom Anschlussnutzer veröffentlicht und zur Verfügung gestellt. Wir empfehlen Ihnen, sich die Allgemeinen Bedingungen mitsamt den dazugehörigen Anlagen herunterzuladen und abzuspeichern, sodass Sie jederzeit einen Zugriff auf diese Dokumente haben.
Verträge Messstellenbetrieb Lieferanten
Preise
Die Preise für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Dokument.
Das Preisarchiv finden Sie unter folgendem Link: Preisblattarchiv
Zusätzliche Serviceleistungen gegen Aufpreis
Auf Anfrage
Archiv Messstellenverträge Strom
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