Grund- und Ersatzversorgung
§ 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG: Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung
Grundversorger nach § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG als Stromlieferant ist der Grundversorger für das Netzgebiet der Stromnetzgesellschaft Herrenberg mbH & Co. KG.
Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet Stromnetzgesellschaft Herrenberg mbH & Co. KG erfolgt zum 01.07.2027.