EEG – Erneuerbare Energien Gesetz
EEG Jahresabrechnung
Gemäß § 77 Abs. 1 EEG 2021 sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, die von den Verteilnetzbetreibern übermittelten Daten für die EEG-Jahresabrechnung zu veröffentlichen. Die Daten für die EEG-Jahresabrechnung sind auf der Webseite der TransnetBW GmbH unter folgendem Link zu finden:
EEG-Jahresabrechnung | TransnetBW GmbH
Die gesetzeskonforme Vergütung der von der Stromnetzgesellschaft Herrenberg mbH & Co. KG abgenommenen EEG-Einspeisungsmengen gemäß § 19 EEG 2021 sowie die Ermittlung der vermiedenen Netznutzungsentgelte gemäß § 57 Abs. 3 EEG 2021 wurden von einer allgemein anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bescheinigt.
Technische Mindestanforderungen EEG
Für die Stromnetzgesellschaft Herrenberg mbH & Co. KG gelten die „Technischen Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach § 9 EEG für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom“ der Netze BW GmbH. Diese finden Sie auf den Seiten der Netze BW oder unter folgendem Link: