Netzanschluss
Allgemeine Versorgungsbedingungen
Die Energieversorgung unterliegt strengen rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir möchten Ihnen hier die Gelegenheit bieten, Einblick zu nehmen. Daher finden Sie hier einige dieser Rechtsgrundlagen zum Herunterladen.
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) wurde vom Gesetzgeber mit Wirkung zum 08.11.2006 erlassen. Die genannte Verordnung regelt die allgemeinen Bedingungen zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des EnWG jedermann in Niederspannung an ihre Netze anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben.
Die Stromnetzgesellschaft Herrenberg mbH & Co. KG als Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen ist ab dem 01. Januar 2025 nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, Ergänzungen im Sinne des § 19 Abs. 1a EnWG zu begründen und auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für die Niederspannung der Stromnetzgesellschaft Herrenberg mbH & Co. KG stehen nicht im Widerspruch zu den allgemeinen technischen Mindestanforderungen nach Absatz 4 § 19 EnWG.
Für das Versorgungsgebiet der Stromnetzgesellschaft Herrenberg mbH & Co. KG gelten die Technischen Mindestanforderungen und Ergänzungen der Netze BW GmbH, welche auf den Internetseiten der Netze BW GmbH oder unter folgendem Link zu finden sind: Veröffentlichungen – Netze BW GmbH
Etwaige Konkretisierungen und Ergänzungen sind textlich dem jeweiligen Abschnitt der TAB zu entnehmen. Die Ergänzungen sind auf den Anschlussprozess der Netze BW GmbH abgestimmt und notwendig, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungsnetzes der Stromnetzgesellschaft Herrenberg mbH & Co. KG zu gewährleisten. Ebenfalls können Rechtsvorschriften oder andere gesetzliche Vorgaben Konkretisierungen in den TAB der Stromnetzgesellschaft Herrenberg mbH & Co. KG notwendig machen.
Datenschutz Anschluss Herrenberg


Ergänzende Angebotsbedingungen (gültig ab 01.01.2024)
Ergänzende Angebotsbedingungen Netzanschluss

Ergänzende Bedingungen NAV (gültig ab 01.01.2025)
Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie Kostentragungsregelung


Netzanschlussvertrag Mittelspannung Strom Letztverbraucher Bezug/ Einspeisung
für einen Netzanschluss mit Energiebezug ggf. in Kombination mit Einspeisung an das Mittelspannungsnetz
Muster Netzanschlussvertrag Strom
Anlage 1 –Datenblatt (Standard)
Anlage 1 – Datenblatt (zeitgleiche Anmeldeleistung, Gruppe)
Anlage 1.x – Datenblatt (zeitgleiche Anmeldeleistung, Einzelanschluss)

Widerrufsbelehrung/Muster-Widerrufsformular
Hausanschlüsse & Co.
Als Betreiber der Stromnetze in Herrenberg übernehmen wir von der Stromnetzgesellschaft Herrenberg mbH & Co. KG in diesem Gebiet natürlich auch die Erstellung von dauerhaften oder provisorischen Anschlüssen an das Stromnetz. Diese Arbeiten, beispielsweise an Netzanschlüssen oder vorübergehend versorgten Anlagen, werden im gesamten Netzgebiet über einheitliche Festpreise (Pauschalen) verrechnet. Das erleichtert Bauherren die Kalkulation der Kosten.
Was sie wissen sollten
Bitte beachten Sie, dass zu den Netzanschlusskosten noch Kosten für das den Netzanschlüssen vorgelagerte allgemeine Netz anfallen. Diese werden von uns ebenfalls pauschaliert berechnet. Es handelt sich dabei um die sogenannten Baukostenzuschüsse (BKZ).
Bei Netzanschlüssen, die nach Art, Dimension und Lage von Netzanschlüssen in vergleichbaren Fällen abweichen, treten an die in den Ergänzenden Bedingungen aufgeführten Beträge, die im Einzelfall gesondert ermittelten tatsächlichen Kosten.
Erschwernisse, z. B. ungewöhnlich schwierige Bodenverhältnisse oder Schwierigkeiten bei der Kreuzung von Straßen und anderen Anlagen, berechtigen die Stromnetzgesellschaft Herrenberg mbH & Co. KG, Zuschläge zu erheben. Dies gilt auch bei durch Sonderwünsche des Kunden entstehenden Mehrkosten.


Vorgaben für Eigenleistungen
Vorgaben für Eigenleistungen bei Tiefbauarbeiten für Netzanschlussleitungen

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