Bauabzugsteuer gemäß § 48 EStG

Der Stromnetzgesellschaft Herrenberg GmbH & Co.KG wurde vom Finanzamt Böblingen bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EStG befreit ist.

Die Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.


Freistellungsbescheinigung

Die Bescheinigung gilt vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2025


Freistellungsbescheinigung

Die Bescheinigung gilt vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021